Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Teilnahme an Kursen, Reitunterricht und Beritt
Vertragsgegenstand
1. Diese AGB gelten zwischen Joey Bertelsen(im folgenden Veranstalter genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt) für sämtliche abgeschlossene Verträge über Schulungsleistungen, insbesondere für die Teilnahme an Kursen, Unterricht und Beritt (im folgenden Veranstaltung genannt).
2. Die Vertragsleistungen und Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen des Veranstalters. Die Leistungen erfolgen ausschließlich zu den genannten Geschäftsbedingungen.
3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Vertragsabschluss
1. Grundlage des Angebots des Veranstalters und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Kurs- Unterrichtsbeschreibung und die ergänzenden Informationen, bzw. bei Sonderarrangements das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.
2. Die Anmeldung / Buchung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Dafür gilt folgendes:
Mit der Buchung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
Entgelt und Zahlungsort
Die volle Veranstaltungsgebühr ist am ersten Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar oder vorab bis zu einem vom Veranstalter benannten Datum per Überweisung auf das Konto des Veranstalters, auf Wunsch gegen Rechnungsstellung, zu entrichten.
Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email vorliegen.
2. Die Rücktrittskosten betragen
vom 42. bis 22. Tag vor Beginn der Veranstaltung – 25 % des Gesamtpreises
vom 21. bis 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung – 50 % des Gesamtpreises
vom 14. bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung – 75 % des Gesamtpreises
2 Tage vor bis zu Beginn der Veranstaltung – 100 % des Gesamtpreises
3. Reitstunden, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, werden berechnet. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Rückvergütung gezahlter Reitstunden.
4. Nimmt der Teilnehmer Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Ersatzteilnehmer
1. Bis zum Beginn der Veranstaltung (auch für Einzelstunden) darf der Teilnehmer bei Rücktritt eine geeignete Ersatzperson beschaffen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter und dessen Zustimmung. Der Veranstalter hat das Recht, dem Eintritt des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
2. Findet der zurückgetretene Teilnehmer keine geeignete Ersatzperson, bemüht sich der Veranstalter, selbst Ersatzteilnehmer zu beschaffen. Gelingt dies dem Veranstalter, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 25.- € berechnet. In diesem Fall entstehen dem ursprünglichen Teilnehmer keine Rücktrittskosten.
3. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden Mehrkosten.
Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen:
1. ohne Einhaltung einer Frist:
a) Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, andere Personen erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, bzw. wenn er die Veranstaltungsgebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.
b) Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch ursächlich er selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder des Führens des Pferdes schuldhaft verstößt
c) In beiden Fällen hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis sowie bereits in Anspruch genommener Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.
2. bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:
a) Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge von Unfall / Krankheit des Veranstalters bzw. des vom Veranstalter für die Veranstaltung eingesetzten Trainers oder bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
b) Wenn die vom Veranstalter zu bestimmende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
c) In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.
Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch den Veranstalter nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
Programmänderungen durch den Veranstalter sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer vom Veranstalter nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.
Mitwirkungspflicht
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.
3. Unterlässt er schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Haftungsbestimmungen
1. Der Veranstalter und seine Leihpferde sind haftpflichtversichert.
2. Für Teilnehmer besteht keine spezielle Unfallversicherung.
3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet der Teilnehmer eigenständig. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.
4. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt die Haftung wegen aller dem Teilnehmer durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Beauftragten verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus, soweit diese nicht durch eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Ferner stellt der Teilnehmer den Veranstalter im Innenverhältnis insoweit von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen seiner Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
5. Alle jugendlichen Reiter bis 18 Jahren müssen bei Veranstaltungen, in denen geritten wird, einen geeigneten Schutzhelm nach gültiger Euronorm, sowie festes Schuhwerk tragen. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.
6. Erwachsenen Reitern wird das Tragen eines Reithelms, das Tragen einer Schutzweste sowie geeigneter Kleidung (insbesondere das Tragen von Sicherheitsschuhen bei Bodenarbeit) dringend empfohlen. Entscheiden sich erwachsene Teilnehmer trotz ungeeigneter Schuhe und/oder fehlendem Reithelm und/oder Schutzweste dennoch zur Teilnahme, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
7. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der dem Teilnehmer während der Veranstaltung gezeigten Methoden und Übungen entstehen können.
11.Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Reitlehrers verboten.
12. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
13. Eltern haften für ihre Kinder, unabhängig des Alters.
14. Der Reitschüler über 18 Jahre oder der/die Inhaber der Personensorge für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Fotos & Unterlagen
1. Fotos und Videos, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, dürfen vom Veranstalter für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden.
2. Die vom Veranstalter gefertigten und herausgegebenen Unterlagen dürfen nur für den privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere eine Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
3. Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der von ihm herausgegebenen Unterlagen, insbesondere übernimmt er keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Umsetzung der in den Unterlagen dargestellten Methoden und Übungen entstehen können.
Datenschutz
1. Beim Buchungsvorgang erhaltene Daten – Name, Anschrift, Telefonnummer des Teilnehmers werden vom Veranstalter ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Insofern stimmt der Kunde der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
2. Der Veranstalter sichert die Daten des Teilnehmers im Rahmen seiner Möglichkeiten vor Missbrauch.
Schlussbestimmungen:
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Bedingungen treten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
3. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Therapeutische Einheiten
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§ 1 Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für das Vertragsverhältnis zwischen Stallgut- Joey Bertelsen nachfolgend „Therapeut“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Joey Bertelsen bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an den Therapeut zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Joey Bertelsen und dem Kunden. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Das Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden. Das Honorar ist für die jeweilige Dienstleistung und ebenfalls, wie beim Tierarzt, kein Erfolgshonorar. Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind somit ausnahmslos ausgeschlossen. Untersuchungen und Behandlungen erfolgen gem. § 611 und § 612 BGB sowie auf Grundlagen der AGB. Der Tierhalter hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters abhängt, übernimmt der Pferdetherapeut keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungsziels. Joey Bertelsen behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, der Therapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
§ 3 Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen vom Therapeut richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in bar zu entrichten oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Der Tierhalter erhält hierfür eine entsprechende Quittung. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt Joey Bertelsen nach Beendigung einer Behandlungsreihe eine Schlussrechnung. Diese ist in bar oder per Überweisung sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.
§ 4 Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann der Therapeut die Behandlung i.H.v. 100% trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen-Joey Bertelsen kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen in Rechnung stellen.
§ 5 Aufzeichnungen und Daten
Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum vom Therapeut. Der Tierhalter hat jedoch Anspruch auf die Herausgabe der Befundungsergebnisse. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.
§ 6 Informationspflichten
Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informations-pflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind so weit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Therapeut haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zu führen sind, übernimmt der Therapeut keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Joey bertelsen keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Joey Bertelsen gemeldet werden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Joey Bertelsen zusammenarbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rats gewünscht, haftet Joey Bertelsen nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Joey Bertelsen hierfür nicht. Joey Bertelsen garantiert keinen Heilungserfolg.
§ 8 Datenschutz nach DSGVO
Daten des Patientenbesitzers sowie des Patienten werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Damit verzichtet der Tierhalter auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Patientenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der Therapeut kann nur mit schriftlicher Erlaubnis durch den Patientenbesitzer davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, da die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass es im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Ist der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt mit sofortiger Wirkung die Schweigepflicht.
§ 9 Veröffentlichung von Foto-/und Videomaterial
Hiermit gibt der Tierhalter Joey Bertelsen sein Einverständnis, dass Fotos und Videos von Ihrem Pferd zu Werbezwecken auf dieser Internetseite, auf Facebook, Instagram und WhatsApp veröffentlicht werden dürfen. Dies geschieht ohne Namensnennung und nur für eigene Zwecke.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.